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Reform Außenhandelsgesetz PDF  | Drucken |  eMail
Geschrieben von Hans Rengers   
05.04.2005

Reform des Außenhandelsgesetzes der VR China

Das neue Außenhandelsgesetz der VR China wurde vor 2 Monaten verabschiedet. Die Novellierung trat am 1. Juli 2004 in Kraft.

Reform des Außenhandelsgesetzes der VR China

Der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses der VR China hat vor zwei Monaten das neue Außenhandelsgesetz der VR China verabschiedet.

Die Novellierung trat am 1. Juli 2004 in Kraft.

 

Das neue Gesetz stellt eine wesentliche Verbesserung dar und enthält die folgenden substantiellen Änderungen:

 

  1. Es ist jeder natürlichen Person, Ausländern eingeschlossen, erlaubt, Außenhandel in der VR China zu betreiben. Eine natürliche Person benötigt dafür keine Genehmigung mehr,sie ist nur noch verpflichtet, sich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Registrierung erfolgt zügig. Sie kann schriftlich bei den Behörden wie auch online unter der folgenden Adresse http://iecms.ec.com.cn/iecms/index.jsp vorgenommen werden. Die Bearbeitungszeit zwischen Antragstellung und erfolgter Registrierung liegt grundsätzlich bei weniger als einer Woche. Auslandsinvestitionsunternehmen müssen neben dem Antrag, eine Kopie des Foreign Investment Enterprise Approval Certificates, der Geschäftslizenz sowie des Company Code Certificates vorlegen.

     

  2. Das Außenhandelsmonopol der staatseigenen Unternehmen ist für bestimmte Waren aufgeweicht worden. Ab nun können auch private Unternehmen in einem bestimmten Umfang Außenhandel mit Erdöl, Düngemittel, Zucker und Baumwolle betreiben. Nachfolgend wird vom Handelsministerium noch ein Warenkatalog verabschieden, in dem die Waren verzeichnet sind, die dem Handel durch staatliche Betriebe vorbehalten sind.

  3. Das Außenhandelsgesetz sieht ein automatisches Lizenzierungssystem für Waren vor, die nach dem Katalog frei importier- und exportierbar sind. Dies gilt nicht für den Import von frei importierbarer Technologie. Der Import und Export einer solchen Technologie erfordert auch weiterhin die Registrierung der Technologieimport- und -exportverträge beim Handelsministerium.

Registrierung unter der folgenden Adresse: http://iecms.ec.com.cn/iecms/index.jsp

 

 

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